Willkommen bei Fahrschule Bernhardt

Professionelle Ausbildung für selbstbewusstes und verantwortungsbewusstes Fahren

PKW-Klassen B | BE 

  • direkter Erwerb
  • ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • ab 18 Jahre
  • Keine Befristungen

erfahre mehr.

Motorrad-Klassen AM | A | A1 | A2

  • direkter Erwerb
  • AM ab 15 Jahren | A1 ab 16 Jahren
  • A2  ab 18 Jahren
  • A ab 20 Jahre

erfahre mehr.

Kurspläne 2024

Beginn der Kurse immer 17:30

 

Fredenbeck

15.01.2024 – 23.01.2024
08.04.2024 – 16.04.2024
08.07.2024 – 16.07.2024
07.10.2024 – 15.10.2024

Jork

05.02.2024 – 14.02.2024
06.05.2024 – 16.05.2024
05.08.2024 – 13.08.2024
04.11.2024 – 12.11.2024

Hallo, wir sind die Fahrschule Bernhardt in Fredenbeck und in Jork

Die Fahrschule Bernhardt aus dem Landkreis Stade, vertreten an den Standorten Jork und Fredenbeck bringen dich garantiert & sicher durch den Straßenverkehr.

In der Fahrschule Jork findet deine theoretische Ausbildung am Dienstag und Donnerstag statt. In Fahrschule Fredenbeck findet der theoretische Unterricht am Montag und Mittwoch statt. Neuerdings auch Online-Anmeldung möglich.

Gewinne einen Eindruck unserer Räumlichkeiten

Was uns ausmacht

Jahre Erfahrung

Seit über 20 Jahren ist die Fahrschule Bernhardt, geführt durch die Inhaberin Martina Bernhardt nicht mehr wegzudenken. Durch die Jahrelange Erfahrung zeigen wir unseren Schülern genau auf, worauf im Straßenverkehr zu achten ist.

Erfolgreiche Fahrschüler

Durch die mittlerweile 21 Jahre an den Standorten Jork und neuerdings auch in Fredenbeck haben wir unseren Fahrschülern mit viel Spaß und Genauigkeit gezeigt worauf im Straßenverkehr zu achten ist und wie man sicher durchkommt.

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Abschlussquote

Unsere Fahrschüler werden genaustens auf die Theoretische Prüfung vorbereitet um hier einen erfolgreichen Abschluss zu erhalten. Durch die mehrstündige Übung im Straßenverkehr bist Du auch für die Praktische Fahrprüfung bestens gewappnet.

Unsere Standorte

Jork

Osterjork 52, 21635 Jork

Öffnungszeiten

Dienstag & Donnerstag
17:30 – 20:00 Uhr

Telefonnummer

04162 5760

Fredenbeck

Hauptstraße 12, 21717 Fredenbeck

Öffnungszeiten

Montag & Mittwoch
18:00 – 20:00 Uhr

Telefonnummer

04149 2779677

Führerscheinklassen

Führerschein Klasse B

  • direkter Erwerb
  • Beinhaltet AM, L
  • ab 17 Jahre bei begleitendem Fahren
  • ab 18 Jahre
  • Keine befristung der Besitzdauer

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Theoretischer Unterricht

  • 12 Grundlegende Theroiestunden (je 12x 90 Minuten Blöcke)
  • 2 Zusatzstoff Theoriestunden (je 90 Minuten Blöcke)

Praktischer Unterricht

  • 5 Überlandfahrstunden (je 45 Minuten)
  • 4 Autobahnstunden (je 45 Minuten)
  • 3 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
  • Übungsfahren im Stadtverkehr + Grundaufgaben

Führerscheinklassen Motorräder

Führerscheinklasse AM

direkter Erwerb
ab 15 Jahre
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76:
Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Führerscheinklasse A1

Beinhaltet AM
direkter Erwerb
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Führerscheinklasse A2

Beinhaltet A1, AM
direkter Erwerb
ab 18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Führerscheinklasse A

Beinhaltet A1, A2
direkter Erwerb
ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Zugfahrzeuge

In diese Kategorie fallen drei Fahrzeuge: kleine Traktoren, Stapler und große Traktoren. Das Mindestalter für beide Klassen liegt bei 16 Jahren, kann mit einem entsprechenden Antrag jedoch auf 15 Jahre gesenkt werden. Das ist möglich, wenn es zum Beispiel notwendig ist, dass der Fahrschüler in der eigenen Landwirtschaft mitarbeitet. Eine Besonderheit der Zugfahrzeug-Klassen sind zudem die nicht vorhandene (Klasse L) und die sehr spärliche (Klasse T) Praxisausbildung.

Klasse L

In die Klasse L fallen Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/h. Sobald ein Anhänger dazukommt, sind nur mehr 25 km/h erlaubt. Zusätzlich gilt diese Klasse auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Übrigens, wenn du bereits einen B-Führerschein besitzt, benötigst du keinen eigenen Schein für die Klasse L.

Mindestalter:

  • 16 Jahre

Theoretische Ausbildung

  • 12 Einheiten (je 90 Minuten) Grundstoff
  • 2 Einheiten Zusatzstoff

Praktische Ausbildung:

  • keine Praxisausbildung

Mofaführerschein

Die Klasse AM beinhaltet leichte Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer maximalen Nutzleistung von 4 kW. Der Hubraum ist auf 50 cm3 begrenzt. Es handelt sich also um die klassischen Mofas oder Mopeds. Bis Januar 2013 gab es eine eigene Klasse S für Leichtkraftfahrzeuge, vielerorts auch als Mopedautos bekannt.

Mindestalter:

  • 15 Jahre für Mofa-Prüfbescheinigung (maximal 25 km/h)

Zusätzliche Angebote

  • Auffrischungsstunden
  • sowie Fahren mit dem Anhänger an